AGB
der Firma "Regina´s Partyservice"
1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen der Firma Regina's Partyservice sind ausdrücklich die nachstehenden Bedingungen maßgebend, die der Kunde durch Annahme der Ware anerkennt. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. Die Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, was der Kunde gleichzeitig versichert.2. Auftragsannahme
Die Annahme eines Auftrages des Kunden bedarf der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Hat der Kunde Einwände gegen die Bestätigung des Auftrages, sind diese unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Die Bestellung ist rechtsverbindlich. Sie kann vom Besteller weder zurückgezogen noch verkleinert werden.3. Lieferung
Umstände, die die Lieferung unmöglich machen oder übermäßig erschweren, wie z.B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen,Betriebsstörungen, Wetterbedingungen, Streik, entbinden und für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von der Leistungspflicht. Gleiches gilt für den Fall der Nichtlieferung oder nicht ausreichenden Belieferung seitens unserer Vorlieferanten. Wir verpflichten uns, in diesem Fall unsere Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an unsere Kunden abzutreten. Der Transport, auch innerhalb desselben Ortes, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch wenn die Ware mit unseren Fahrzeugen befördert wird. Geliefert wird diejenige Menge, welche notwendig ist, die Gästezahl zu verköstigen. Wir weisen daraufhin, dass wir bei zu niedrig angesetzter Gästezahl zum Zwecke einer Kostenersparnis Schadens-ersatz geltend machen werden.4. Mängelrügen
Unsere Lieferungen werden in der für die Waren notwendigen Weis durchgeführt. Der Kunde hat die Beschaffenheit der Waren unmittelbar nach Eingang am Bestimmungsort zu Prüfen. Mangelrügen müssen unverzüglich, d.h. nach Eingang der Ware telegrafisch oder telefonisch unter genauer Angabe der Gründe geltend gemacht werden, anderen- fallsdie Ware als genehmigt gilt. Der Kunde hat die Ware sachgerecht zu behandeln. Für nicht sachgerechte Behand-lung durch den Kunden übernehmen wir keinerlei Haftung. Mängelrügen berechtigen nur zur Minderung. Wir haften nur für grobes Verschulden und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn die Zusicherung von uns schriftlich erfolgt ist.5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Für Leihware gilt (z.B. Porzellan, Gläser, Bestecke, Service-geräte, Platten, Dekorationen): Für die geliehenen Sachen ist die Leih- gebühr zu entrichten, für fehlende Gegenstände oder zerstörte oder abhanden gekommene Leihgegenstände hat der Kunde den Neuwert ohne Abzug zu ersetzen.6. Aufrechnung
Wir können mit eigenen Forderungen gegen Forderungen eines Kunden an uns auf-rechnen. Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von uns nicht be-stritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.7. Zahlungen
Nach Abschluß des Vertrages ist eine Abschlagszahlung von 40% der zu erwartenden Rechnungssumme sofort fällig. Der Lieferer zieht die Rechnungssumme nach Rechnungslegung durch Lastschrift ein. Zahlungen werden mit Rechnungslegung ohne Abzug und innerhalb der dort angegebe-nen Zahlungsfrist fällig. Leistet der Kunde innerhalb der Frist nicht, gerät er, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, in Verzug. Vom Zeitpunkt des Verzuges ist der geschuldete Betrag mit 3% über den Bundesbank- diskontsatz, beginnend ab dem Ersten des Folgemonates des Ein-tritts des Verzuges zu verzinsen. Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei uns, sondern erst eine Einlösung als Zahlung. Barzahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den Lieferer geleistet werden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungs-halber, nicht an Erfüllung angenommen. Entstehende Diskontzinsen, Spesen usw. fallen dem Kunden zur Last.8. Haftung
Wir haften nur für grobes Verschulden (= Vorsatz oder grobe Fahr- lässigkeit) unserer leitenden Angestellten, nicht jedoch sonsti-ger Erfüllungshilfen. Der Kunde,nicht der Lieferer ist Veranstalter im Sinne gültiger Gesetze. Für notwendige Genehmigungen hat der Kunde zu sorgen. Für Verstöße in Folge fehlender Genehmi-gungen (Ordnungsamt,GEMA, Autorenrechte, Polizei, Tanzgenehmigung, Glücksspiele, anmeldepflichtige Veranstaltungen, Verkaufsveranstaltungen) über- nehmen wir keinerlei Haftung. Für das Aufstellen von Partyzelten u.ä. übernehmen wir die Vermittlung im Namen und Auftrag des Kunden. Jegliche Haftung des Betreibens liegt beim Kunden.9. Abnahme und Zahlungsverzug
Rücktritt vom Vertrag ist bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin und nachfolgenden Bedingungen möglich: Der zurücktretende Kunde hat alle bis dahin erfolgten Aufwendun-gen des Lieferers, ohne Möglichkeit der Einrede zu vergüten. Min- destens jedoch 40% der zu erwartenden Rechnungssumme. Von uns eingegangene Verpflichtungen für Dekorationen, kulturelle Umrahmungen , Veranstaltungen usw. hat der Kunde vollständig zu zahlen. Wird eine bestellte Ware oder Leistung vom Käufer nicht frist-gerecht abgenommen, so ist der entstandene Schaden zuzüglich etwa entstandener Kosten vom Kunden zu tragen.10. Gerichtsstand
Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Geschäftsstand unseres Sitzes zuständig. Ist der Kunde Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbe-treibende gehört, so können wir am Gerichtsstand unseres Firmensitzes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.